Shows & Events



Dienstleistung

Shows & Events

Kochschule


Auftrag

  1. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags tätig.
  2. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
  3. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.


Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen.


Vergütung

  1. Die Shows & Events sind auf eine vorab festgelegte Zeit oder Konsummenge beschränkt.
  2. Wenn die Zeit oder die Konsummenge überschritten wird, muss jeder weiterer Konsum extra bezahlt werden, sowie eine bestimmte Pauschale - diese beträgt 15,00 EUR je angefangene Stunde und Arbeitskraft.
  3. Getränke stehen nach Absprache mit dem Aufraggeber zur Verfügung.
  4. Es dürfen keine Getränke und Getränkeflaschen nach Ende der Shows & Events mitgenommen werden. Lebensmittel, Kochutensilien, Küchengeräte, Geschirr, Bestecke, Gläser, Dekoration etc. die zur Durchführung der Shows & Events benötigt werden oder sich im Veranstaltungsort befinden, sind und bleiben Eigentum vom Auftragnehmer.


Zahlungsmodalitäten

  1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen 5 Tagen zu begleichen.
  2. Der Rechnungsbetrag hat mittels Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen.
  3. Bei einem Auftrag von mehr als einer Woche kann eine wöchentliche Zwischenabrechnung erfolgen.
  4. Abweichend von dieser Regelung hält sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als Versäumnis, ohne das es anmahnt oder in Verzug gesetzt werden muss.
  6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren und Säumniszinsen fällig.


Stornierung, Stornierungskosten

Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung:

14-7 Tage vor der Auftragserfüllung 50%;
7-4 Tage vor Auftragserfüllung 75%;
3-2Tage vor Auftragserfüllung 90%;
weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 100%

  1. Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen in voller Höhe berechnet.
  2. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer.


Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf.


Anzeige von Beanstandungen

Beanstandungen und/ oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.


Haftung

  1. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/ Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang.
  2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers.

 
Neue AGB

  1. Da wir unsere AGB´s den jeweiligen Unternehmens-situationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Wiederspruch innerhalb vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
  2. Sie finden unsere AGB´s auf unserer Homepage und bekommen die Änderungen auch einmalig mit aktueller Korrespondenz kostenlos zugesendet.

 
Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist dem Unternehmenssitz gleich.
  2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Dillenburg, Nebenstelle Herborn.

 

Mietkochservice



Dienstleistung

Gastronomischer Personalservice, operativ und administrativ.

 
Auftrag

  1. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags als freier Mitarbeiter oder Unternehmer tätig.
  2. Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet.
  3. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
  4. Eine einseitige Bestimmung des Leistungsortes und der Leistungszeit durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.


Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung beider Parteien zustande.
Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen.


Vergütung

Nur für tatsachlich erbrachte Tätigkeiten wird ein Stundenhonorar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
Die Mindestarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag.
An gesetzlichen Feiertagen und an Silvester ab 14:00 Uhr wird ein Aufschlag von 60 % zzgl. Mehrwertsteuer auf das Stundenhonorar berechnet. Die Honorarpreise richten sich nach den jeweilig gebuchten Positionen..
Die tatsächliche Stundenleistung wird mittels eines Stundennachweises dokumentiert, der von den Parteien Erstauftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben seine Rechtsgültigkeit erhält.


Fahrtkosten, Reisekosten, Unterkunft
(falls nicht anders vereinbart)

  1. Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
  2. Für den gefahrenen Kilometer mit dem KFZ werden € 0,40 zzgl. Mehrwertsteuer veranschlagt.
    Fallen Bus-, Taxi-, Zug- oder Flugstrecken an, so sind die Fahrtkosten zu 100 % zu übernehmen.
  3. Falls eine Unterkunft nötig, so wird diese vom Auftraggeber gestellt. Ist dies nicht möglich, muss der Auftraggeber die gesamten Logikosten übernehmen.

Zahlungsmodalitäten

  1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeitswoche und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen 5 Tagen zu begleichen.
  2. Der Rechnungsbetrag hat mittels Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen.
  3. Bei einem Auftrag von mehr als einer Woche kann eine wöchentliche Zwischenabrechnung erfolgen.
  4. Abweichend von dieser Regelung hält sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als Versäumnis, ohne das es anmahnt oder in Verzug gesetzt werden muss.
  6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren und Säumniszinsen fällig.


Stornierung, Stornierungskosten

  1. Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual berechnet.
  2. Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen in voller Höhe berechnet.
  3. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer.


Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen.
Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf.


Anzeige von Beanstandungen

Beanstandungen und/ oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.


Haftung

  1. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/ Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang.
  2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers.

 
Neue AGB

  1. Da wir unsere AGB´s den jeweiligen Unternehmens-situationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Wiederspruch innerhalb vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
  2. Sie finden unsere AGB´s auf unserer Homepage.

 
Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist dem Unternehmenssitz gleich.
  2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Dillenburg, Nebenstelle Herborn.



MOH LaGa Logo Invertiert 4c CMYK

 

 

 

 

 

 

 

 




MOH NaRe Logo Invertiert 4c CMYK




MOH NaRe Logo Invertiert 4c CMYK

MOH Land & Gast e. K.
35745 Herborn, Kirchstraße 11

  +49 2772 540 75 42
+49 2772 540 56 12

  info@m-o-h-s.com
  www.m-o-h-s.com